Alle hier gemachten Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Dennoch kann eine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen nicht übernommen werden.
Für den Immobilienkauf in Deutschland bestehen für Ausländer keine Beschränkungen.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Grunderwerbsteuerfrei sind:
- Übertragungen nach Ehescheidungen
- Übertragungen an Verwandte in gerader Linie, einschließlich deren Kinder Ehegatten und Kindern
- evtl. Übertragungen durch Schenkung
Als EU/EFTA-Bürgerin oder -Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz, haben Sie beim Erwerb von Immobilien die gleichen Rechte wie Schweizerinnen und Schweizer und benötigen somit keine Bewilligung.
Hauptwohnungen (zum Beispiel Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) und Bauland an Ihrem Wohnsitz können Sie ohne Bewilligung erwerben, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für folgende Wohnungen benötigen Sie eine Bewilligung:
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz ein Grundeigentum besitzen, haben Sie dadurch noch keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung.
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Immobilien mit gewissen Einschränkungen erwerben.
Bitte kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch.
Grundsätzlich können Österreicher und Bürger der Europäischen Union (EU) problemlos Immobilien und Grundstücke käuflich erwerben.
Es gibt aber Bundesländerspezifische Regelungen die zu beachten sind.
Für Bürger aus Nicht EU - Staaten bestehen einige Einschränkungen; bitte Beratungstermin vereinbaren!
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Nebenkosten beim Erwerb von Immobilien in Österreich: